0 95 71 / 75 93 93 kontakt@hospizverein-lichtenfels.de
Hospizverein Lichtenfels e.V.

Häufig gestellte Fragen

Fragen ganz unterschiedlicher Art stellen sich oftmals in schwerer Krankheit und am Ende des Lebens. Diese werden immer wieder an unseren Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst herangetragen. Hier soll ein kleiner Einblick in die Vielfältigkeit der Fragestellung gegeben werden.

Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben

C. Saunders, 1918 – 2005

„Was sind die Unterschiede „Palliativ“ und „Hospiz“? Mich verwirren diese Begriffe…“

Erklärungen zu den Begriffen Ambulanter Hospizdienst/ Hospizverein / Hospizgruppe/ Hospizinitiative, Stationäres Hospiz, Palliativstation und SAPV finden Sie unter folgendem Link

Definition

„Kostet Hospizarbeit etwas, muss ich Mitglied sein?“

Hospizarbeit ist ein Ehrenamt und kostenfrei. Die Hospizbegleiter bekommen entstandene Kosten (z.B. Fahrtkosten) vom Verein erstattet. Diese, wie auch die Personalkosten für die hauptamtlichen Kräfte, können über einen Antrag bei den Krankenkassen refinanziert werden. Eine ärztliche Verordnung ist für einen hospizlichen Einsatz nicht notwendig. Um Beratung oder Begleitung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie nicht dem Hospizverein beitreten. Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied, das die regionale Hospizarbeit mit einem jährlichen Beitrag unterstützt.

„Wie läuft eine Begleitung durch ehrenamtliche Hospizmitarbeiter ab?“

Sie nehmen für sich oder Ihren Angehörigen Kontakt zu uns auf. Im Regelfall ist eine unserer hauptamtlichen Koordinatorinnen während der Bürozeiten erreichbar oder ruft Sie zurück. Sie vereinbart mit Ihnen einen individuellen, persönlichen Gesprächstermin, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit Ihnen ausführlich zu besprechen. Die Koordinatorin wird Ihnen bei einem zweiten Termin die Hospizbegleiterin/ den Hospizbegleiter vorstellen, die/den sie sorgfältig für Sie ausgewählt hat. Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die Besuchstermine und alle weiteren, für Sie in der Betreuung wichtigen Dinge. Bei Bedarf haben wir die Möglichkeit – in Absprache mit Ihnen und unter Wahrung von Schweigepflicht und Datenschutz – Netzwerkpartner mit hinzuzuziehen.

„Wie kann ich für mich Vorsorge im Fall des Falles treffen?“

Sich mit Überlegungen zur Vorsorge für Alter, Unfall oder Krankheit zu beschäftigen, ist ab der Volljährigkeit sinnvoll. In (weitgehend) gesunden Zeiten ist es noch möglich, mündlich und schriftlich Vorsorge zu treffen, sollte man zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig sein. Unsere geschulten Beraterinnen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch u. a. umfassend die Punkte zur Broschüre vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

„Mein Mann ist vor einem halben Jahr verstorben. Alle sagen, ich soll jetzt nicht mehr traurig sein – ich bin es aber! Bin ich normal?“

So verschieden und individuell Menschen sind, so unterschiedlich sind auch deren Trauerwege. Trauer ist ein gesunder und natürlicher Prozess, der als solcher angenommen und begreifbar gemacht werden sollte. Diesen Prozess auszuhalten oder zu begleiten, fällt dem Umfeld trauernder Menschen häufig nicht leicht. Wenn Sie für sich das Bedürfnis spüren, auf dem eigenen Trauerweg begleitet werden zu wollen, melden Sie sich gerne zu einem Gespräch mit einer/einem unserer TrauerbegleiterIn.

„Mein Vater hat einen schweren Schlaganfall erlitten. Jetzt soll ich entscheiden, ob er eine Magensonde bekommen soll“

Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der mutmaßliche Wille des Betroffenen ermittelt werden. Darüber hinaus ist das Für und Wider von Therapiezielmaßnahmen immer auch einzelfallbezogen. Die Entscheidung können wir Ihnen als Angehörige/r natürlich nicht abnehmen. Dennoch können wir durch Gespräche helfen, eine Entscheidung zu finden und ggf. mögliche, begleitende Maßnahmen aufzeigen.